Benutzungshinweise

Für die Bibliothek ist ein besonderer Benutzerausweis erforderlich, der nach Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgestellt wird.

Minderjährige können als Benutzer zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen. Dieser hat sich gleichzeitig für den Schadensfall und hinsichtlich anfallender Gebühren zur Begleichung zu verpflichten.

Bis auf einige Ausnahmen (u. a. ungebundene Zeitschriften und ältere Bücher) können die Bücher und Zeitschriften entliehen werden. Die Leihfrist beträgt für Bücher in der Regel 30 Tage, für Zeitschriftenbände 15 Tage. Die Leihfrist kann zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. Genaueres finden Sie in unserer Benutzungsordnung .

Gebühren fallen in der Regel nicht an. Über Ausnahmen informiert Sie unsere Gebührenordnung.

Im Lesesaal ist der WLAN-Zugang über eduroam für Universitätsangehörige möglich. Gastnutzende bekommen an der Ausleihtheke einen befristeten WLAN-Gastzugang. Ferner können Scanner und Mikrofichelesegeräte kostenlos genutzt werden. Ein Kopierer steht nicht mehr zur Verfügung.

Kataloge

An den oben genannten Internet-Arbeitsplätzen können Sie auch in unserem Online-Katalog nach formalen (Autor, Titel, Jahr usw.) oder inhaltlichen (Systematik, Schlagworte) Kriterien suchen. Hier sind die gesamten Bestände der drei Teilbibliotheken und der Dokumentationsstelle Ruhrgebiet  in einem gemeinsamen Datenpool zu finden.

Im Katalog "Bochumer Bibliotheken" können Sie gleichzeitig in den Online-Katalogen der 6 größten Bochumer Bibliotheken recherchieren, bei den "Bibliotheken Rhein Ruhr" werden darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer Kataloge und Datenbanken angeboten.